Welche Banknoten wir bewerten & Richtlinien

PMG bewertet die meisten US-amerikanischen und internationalen Banknoten sowie US-amerikanische „Satire“- und denominierte „Scrip“-Noten (Berechtigungsscheine). Banknoten werden gemäß den branchenüblichen Referenzkatalogen, insbesondere Friedberg (Paper Money of the United States von Arthur und Ira Friedberg) für US-Banknoten und Pick (Standard Catalog of World Paper Money) für internationale Banknoten zugeordnet. Für bestimmte Serien werden spezielle Referenzen verwendet. Um eine vollständige Liste der von PMG bewerteten Banknoten, sowie die Referenz, die für Zuordnungen verwendet wurde, zu sehen klicken Sie hier.

Bestimmte Banknoten sind nicht für die PMG-Bewertung geeignet. Um eine vollständige Liste der Banknoten, die nicht für die PMG-Bewertung geeignet sind, zu sehen klicken Sie hier.

Richtlinien

Nicht gekapselte Scheine

Banknotentypen, die nicht für die PMG-Bewertung geeignet sind

Sammlerstücke aus sanktionierten Ländern

Richtlinie zum deklarierten Wert

Richtlinie für die Einkapselungen von Echtheitszertifikaten

Richtlinie Courtesy Autograph

Richtlinien zur Rücksendung von Verpackungen

Richtlinien zur Neufassung bei Änderungen im Pick-Katalog

Antworten auf viele häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Nicht gekapselte Scheine

Es gibt mehrere Gründe, warum eine Banknote von PMG nicht bewertet oder gekapselt werden kann. Einer der häufigsten bezieht sich auf die Echtheit eines Geldscheins. Lesen Sie mehr >

Banknotentypen, die nicht für die PMG-Bewertung geeignet sind

Um eine vollständige Liste der internationalen Banknoten und Katalognummern, die von PMG nicht bewertet werden, zu sehen klicken Sie hier.

Sammlerstücke aus sanktionierten Ländern

Aufgrund von US-Sanktionen akzeptiert die Certified Collectibles Group (CCG), zu der NGC, PMG, CGC, ASG und CAG gehören, keine Sammlerstücke, die (a) von den folgenden Ländern/Regionen ausgestellt wurden, wenn sie bei den CCG-Büros in London, München oder Hongkong eingereicht werden, oder (b) von einem Kunden mit Sitz in einem der folgenden Länder/Regionen bei einem CCG-Standort eingereicht werden:

  • Nordkorea
  • Iran (einschließlich Persien)
  • Kuba
  • Krim

Wenn sich Sammlerstücke aus den oben genannten Ländern/Regionen bereits in den USA befinden und im Besitz eines in den USA ansässigen Kunden sind, können sie dennoch für eine Einstufung durch ein CCG-Unternehmen in den USA in Frage kommen. Wenn sich Sammlerstücke aus den oben aufgeführten Ländern/Regionen bereits in Festlandchina befinden und im Besitz eines Kunden mit Sitz in Festlandchina sind, können sie dennoch für eine Einstufung durch die CCG-Niederlassung in Festlandchina, NGC Shanghai Business Information Consulting Co., Ltd., akzeptiert werden.

Darüber hinaus gilt für die folgenden Länder eine Sonderbehandlung:

  • Syrien: CCG nimmt Sammlerstücke aus Syrien an, versendet aber keine Sammlerstücke nach Syrien.
  • Irak: CCG akzeptiert Sammlerstücke aus dem Irak, aber sie können einer zusätzlichen Prüfung durch CCG und, falls zutreffend, durch den US-Zoll unterliegen, was zu Verzögerungen und möglicher Ablehnung führen kann.

Gegenwärtig gibt es keine Sanktionen gegen Sammlerstücke, die von Russland ausgestellt oder von Kunden in Russland eingereicht wurden. Allerdings kann es bei Sendungen, die von Russland ausgestellte Sammlerstücke enthalten, aufgrund der Bearbeitungszeiten des Zolls zu erheblichen Verzögerungen kommen.

Bestimmte Personen sind ebenfalls von Sanktionen betroffen und können keine Geschäfte mit CCG tätigen. Eine vollständige Liste der von den USA sanktionierten Personen finden Sie unter https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/.

Diese Richtlinie wurde zuletzt am 23. April 2022 aktualisiert und wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Diese Richtlinie ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen und spiegelt aufgrund der sich schnell ändernden Situationen möglicherweise nicht die aktuellen Sanktionen wider. Die aktuellen US-Sanktionen finden Sie unter https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/. CCG behält sich das Recht vor, Einreichungen jeglicher Kunden abzulehnen.

Richtlinie zum deklarierten Wert

Einreicher bei PMG müssen einen deklarierten Wert für jede Banknote in ihrer Einreichung angeben. Mit der Einreichung einer Banknote und der Angabe eines deklarierten Wertes stimmt der Einreicher zu, dass der deklarierte Wert den aktuellen Verkehrswert der eingereichten Banknote darstellt. Der angegebene Wert muss dem aktuellen Verkehrswert einer echten Banknote derselben Ausgabe und Variante sowie in der ungefähr gleichen Erhaltung entsprechen.

Wenn Sie den aktuellen Verkehrswert der Banknote nicht kennen, können Sie einen deklarierten Wert basierend aufgrund des Preises, den Sie für die Banknote gezahlt haben (wenn Sie kürzlich gekauft wurde), eines Wertes, den Sie in einer Preisübersicht gefunden haben, des Preises, den ein Händler für die Banknote zu zahlen angeboten hat, oder mithilfe einer anderen angemessenen Methode, zuweisen.

PMG weist den Banknoten keine Werte zu. Wenn PMG feststellt, dass eine Banknote unterbewertet ist und sich nicht für die ausgewählte Kategorie oder Dienstleistung eignet, kann es die Kategorie anpassen und die entsprechende Differenz bei den Bewertungs- und / oder Dienstleistungsgebühren auf Grundlage des aktuellen Verkehrswerts der Banknote berechnen. (Anmerkung: PMG passt die Einreichungskategorie an, auch wenn später festgestellt wird, dass die Note nicht echt, verändert oder anderweitig nicht eingestuft werden konnte.) PMG ändert jedoch nicht den ursprünglich deklarierten, vom Einreicher zugewiesenen Wert.

Der deklarierte Wert wird verwendet, um eine Banknote zu versichern, während sie sich im Gewahrsam oder im Zwischentransit von PMG oder deren Beteiligungsgesellschaftern befindet. In dem extrem seltenen Fall, dass eine Banknote bei PMG verloren geht oder beschädigt wird, wird der Einreicher außerdem aufgrund des aktuellen Verkehrswertes (wie unten definiert) der Banknote in dem Zustand, in dem sie bei PMG eingegangen ist, entschädigt; vorausgesetzt, dass die Entschädigung in keinem Fall den deklarierten Wert übersteigt, der vom Einreicher auf dem PMG-Einreichungsformular angegeben wurde. Es ist daher sehr wichtig, dass der deklarierte Wert, den der Einreicher angegeben hat, den aktuellen Verkehrswert der Banknote darstellt.

Verkehrswert: Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt, dass der „aktuelle Verkehrswert“ der Wert der Banknote ist, zu dem sie verkauft würde, der von PMG nach dessen alleinigem, vernünftigen Ermessen festgestellt wird. PMG bestimmt den aktuellen Verkehrswert einer Banknote auf Grundlage dessen, was PMG nach seinem alleinigem, vernünftigen Ermessen als zuverlässige aktuelle Marktinformationen erachtet. PMG kann tatsächliche Preis- und Verkaufsinformationen verwenden, die PMG zur Verfügung stehen, einschließlich der bei den tatsächlichen bisherigen Kaufgeschäften für die betreffende Banknote gezahlten Preise. Aufgrund der Volatilität des Marktes für Banknoten und Internetauktionen / -verkäufe, sowie der unterschiedlichen Kaufgewohnheiten verschiedener Personen können diese Informationen jedoch nicht unbedingt den genauen aktuellen Verkehrswert einer bestimmten Banknote wiedergeben, was wiederum im alleinigen, vernünftig ausgeübten Ermessensspielraum von PMG liegt. PMG behält sich das Recht vor, den vom Einreicher auf dem PMG-Einreichungsformular angegebenen Nennwert als aktuellen Verkehrswert zu verwenden, und in keinem Fall übersteigt die Festlegung des aktuellen Verkehrswertes durch PMG den vom Einreicher auf dem PMG-Einreichungsformular deklarierten Wert. Die Festlegung des aktuellen Verkehrswertes durch PGM ist danach absolut und für alle Parteien bindend.

Richtlinie für die Einkapselungen von Echtheitszertifikaten

Seit dem 15. September 2016 wird PMG in der Regel keine Echtheitszertifikate oder ähnliche Dokumente im gleichen Halter wie eine PMG-bewertete Banknote einkapseln. Jegliches Echtheitszertifikat oder ähnliches Dokument wird an den Einreicher zurückgesendet, und alle zusätzlichen Gebühren, die der Kunde für das Einkapseln dieses Dokuments bezahlt hat, werden ihm zurückerstattet. In ausgewählten Fällen wird PMG ein Echtheitszertifikat oder ein anderes ergänzendes Dokument in denselben Halter wie eine durch PMG-bewertete Note einschließen. Dies geschieht ausschließlich nach Ermessen von PMG. Wenden Sie sich vor dem Einreichen an den PMG-Kundendienst um die Eignungsvoraussetzungen zu erfahren.

Richtlinie Courtesy Autograph

Banknoten mit Autogrammen oder anderen Unterschriftsvermerken werden nur in einer standardisierten und generischen Weise vermerkt. Bitte beachten Sie:

  • Um die Bezeichnung “Courtesy Autograph“ zu erhalten, muss PMG mit hoher Sicherheit feststellen, dass eine handschriftliche Unterschrift auf einer Notiz mit einer offiziellen gedruckten Unterschrift auf der Banknote übereinstimmt.
  • Wenn eine Unterschrift von jemandem stammt, dessen Unterschrift zum Zeitpunkt der Ausgabe nicht auf der Note gedruckt war, wird PMG diese als Signature-Annotation vermerken. Wenn Initialen oder nur ein Teil einer Unterschrift vorhanden sind, vermerkt PMG dies ebenfalls als Signature-Annotation.
  • Wenn PMG feststellt, dass die der Banknote hinzugefügte Unterschrift ein Versuch von jemandem ist, eine nicht echte Unterschrift als echt darzustellen, wird PMG die Banknote NICHT bewerten.
  • Unterschriften, die nach der Ausgabe auf einer Note angebracht wurden, einschließlich Courtesy Autographs, werden von PMG nicht garantiert.
  • Bitte wenden Sie sich an den PMG-Kundendienst, wenn Sie vor dem Einreichen von unterzeichneten Noten Fragen haben.

Richtlinien zur Rücksendung von Verpackungen

PMG sendet Verpackungen (z. B. Originalausgabekästen und Zertifikate) an Einsender, die den Service „Verpackung zurücksenden“ auf dem PMG-Einreichungsformular angekreuzt haben, zurück. Für diesen Dienst wird eine zusätzliche Gebühr von € 5 pro Einreichungsformular erhoben, hinzu kommen eventuell zusätzliche Versandkosten.

PMG bemüht sich jedoch, die Verpackung gleichzeitig mit den bewerteten Banknoten zurückzusenden. Wird die Verpackung nicht gleichzeitig zurückgesendet (z. B. wenn der Einsender die zurückgesendete Verpackung nicht annimmt oder sie dem Einsender nicht zugestellt werden kann), wird die Verpackung für weitere 14 Kalendertage von PMG aufbewahrt. Nach dieser Zeit werden nicht beanspruchte Verpackungen entsorgt. PMG übernimmt keine Haftung für entsorgte Verpackungen, wenn diese im Zeitraum von mehr als 14 Kalendertagen ab dem Datum, an dem die bewerteten Banknoten an den Einreicher zurückgesandt wurden, zurückgefordert wurden.

Darüber hinaus kann es passieren, obgleich sich PMG nach besten Kräften bemüht, Verpackungen unter bestmöglichen Bedingungen aufzubewahren, dass die Verpackung beim Herausnehmen von Banknoten beschädigt wird. PMG haftet nicht für entsorgte Verpackungen.

Bitte beachten Sie, dass PMG Verpackungen entsorgt, nachdem die Banknoten entnommen wurden, wenn der „Verpackung zurücksenden“-Dienst auf dem PMG-Einreichungsformular nicht ausgewählt wurde. PMG haftet nicht für entsorgte Verpackungen.

Richtlinien zur Neufassung bei Änderungen im Pick-Katalog

PMG ordnet die Mehrheit des Papiergelds weltweit aufgrund der jeweiligen im Standard Catalog of World Paper Money beschriebenen „Pick“-Katalognummer zu. Diese Kataloge werden von Krause Publications laufend aktualisiert und gelegentlich werden einige Katalognummern geändert. Daher werden einige PMG-zertifizierte Banknoten mit einem Label gekapselt, das eine veraltete Pick-Katalognummer hat.

Änderungen an den Pick-Katalognummern liegen gänzlich außerhalb der Kontrolle von PMG, daher kann PMG nicht für Banknoten verantwortlich gemacht werden, die aufgrund einer späteren Änderung der Pick-Katalognummerierung auf dem PMG-Label nicht mehr korrekt zugeordnet sind. Bei der Zuordnung von Banknoten verwendet PMG die aktuellsten Pick-Katalognummern im Standard Catalog of World Paper Money. PMG-zertifizierte Scheine mit veralteter Katalognummer können Sie bei PMG zum reduzierten Preis von € 7.50 (incl. VAT) neueinfassen lassen, um die Zuordnung zu aktualisieren. Analog bietet PMG diesen günstigeren Neufassungspreis von € 7.50 (incl. VAT) an, wenn Sie das Label von Banknoten aktualisieren lassen möchten, die zuvor nicht mit einer Pick-Katalogzuordnung gekapselt waren, denen seitdem eine bestimmte Pick-Katalognummer zugewiesen wurde. Um diesen Service anzufordern, schreiben Sie RCC in fetten Buchstaben auf das PMG-Einreichungsformular.